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Titel: Wie finden Sie den „richtigen“ Personaldienstleister? | Unsere 10 Tipps für Ihr Unternehmen.


In diesem Blog-Beitragen geben wir Ihnen nützliche Tipps, wie Sie für Ihr Unternehmen den oder die richtigen Personaldienstleister (Zeitarbeitsunternehmen und Personalvermittler) finden können.


Sollten Sie aktuell keinen Kontakt zu Personaldienstleistern haben, empfehlen wir Ihnen neben den üblichen Suchmaschinen die Webseiten der beiden größten Zeitarbeitsverbände BAP und iGZ.


Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen die gängigen Jobportale im Internet.
Bei Ihrer Recherche werden Sie zum einen feststellen, ob auch andere Unternehmen in Ihrer Nähe ähnliche Vakanzen haben und welche Personaldienstleister entsprechende Stellen ausschreiben.


Sobald Sie nun einen Personaldienstleister gefunden oder bereits Stammdienstleister im Unternehmen haben, empfehlen wie Ihnen folgende Informationen vorab bzw. regelmäßig einzuholen:


1. Die gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
o Laut dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist die Überlassung von Personal erlaubnispflichtig.
o Die Bundesagentur für Arbeit erteilt den Zeitarbeitsunternehmen eine befristete bzw. unbefristete Erlaubnis zur gesetzlichen Arbeitnehmerüberlassung.
o Selbstverständlich kann diese Erlaubnis seitens der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt oder in besonderen Fällen auch aberkannt werden.
o Weitere Hinweise zur Zeitarbeit von der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Statistik Arbeitsangentur.


2. Tarifzugehörigkeit und Tarifsicherheit
o Wie bereits erwähnt, existieren auch in der Zeitarbeitsbranche Tarifverbände
o Die Arbeit der Tarifverbände erhöht seit Jahren die Professionalität und den rechtssicheren Umgang mit Zeitarbeit.
o Welchen Verband ein Personaldienstleister gewählt hat, ist für den Entleihbetrieb eigentlich nicht relevant.
o Wichtig ist nur, dass dieser auch tariffähig ist und bleibt.
o In der Vergangenheit mussten diverse Personaldienstleister und Entleihbetriebe teuer erfahren, wenn ein Verband vom Bundesarbeitsgericht als tarifunfähig erklärt wird.


3. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen
o Da der angefragte Personaldienstleister der Arbeitgeber des Zeitpersonals ist oder wird, muss dieser unter anderem den entsprechenden Lohnverpflichtungen nachkommen.
o Hierzu zählen auch die gesamtsozialversicherungspflichtigen Abgaben.
o Wir empfehlen Ihnen die jeweilig aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen vom Zeitarbeitsunternehmen anzufordern.


4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Es ist ratsam auch die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom Personaldienstleister anzufordern.
o Darin ist unter anderem vermerkt, ob der Personaldienstleister seiner Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer und Gewerbesteuerpflichten gegenüber dem Finanzamt nachgekommen ist.


5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
o Auch die entsprechende Bestätigung der Berufsgenossenschaft ist ein weiteres wichtiges Dokument, welches Sie vom Verleiher anfordern sollten.
o Ist der Personaldienstleister zahlungsunfähig, übernimmt der Kunde ggf. die Subsidiärhaftung.
o Subsidiärhaftung bedeutet, dass der Entleihbetrieb (Kundes des Zeitarbeitsunternehmen) für Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und die für Beiträge zur Berufsgenossenschaft haften kann.


6. Bonitätsabfragen
o Neben den beschriebenen Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten Sie auch die Bonität, wie bei einer üblichen Lieferantenbeurteilung, über das Zeitarbeitsunternehmen abfragen.
o Hinsichtlich der Vorfinanzierung der Löhne für das eingesetzte Zeitpersonal durch den Personaldienstleister, muss eine entsprechend ausreichende Liquidität sichergestellt sein.
o Neben den rechtlichen Aspekten führt eine schlechte Liquidität oftmals zur Unzufriedenheit des eingesetzten Personals, da neben den unregelmäßigen Lohnzahlungen oftmals abgesprochene Vorschüsse oder andere Zahlungen nicht oder erst verspätet ausgezahlt werden.
o Viele Mitarbeiter sprechen über diese Probleme nicht. Eine Konsequenz daraus kann der Abbruch des Einsatzes sein.


7. Zertifikate für Personaldienstleister
o Neben den Bestrebungen der Verbände zur Professionalisierung der Branche, lassen sich viele Personaldienstleister von diversen Prüfstellen zertifizieren
o In gewissen Bereichen sind z.B. spezielle TÜV-Zertifizierungen für die Arbeitnehmerüberlassung zwingend notwendig.
o Welche Zertifizierungen Ihr Personaldienstleister vorweisen sollte, teilen wir Ihnen im Bedarfsfall gerne mit.


8. Hinweise zur Seriösität der Personaldienstleistung durch geeignete Bewertungsportale
o Der Arbeitsmarkt wird komplexer und digitaler.
o Bewertungsportale können Ihnen bei der Auswahl von Zeitarbeitsfirmen helfen.
o Daneben nutzen wir aufgrund unserer operativen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern spezifische Bewertungskriterien, um unsere Kunden als HR Vendor-Manager / Neutral-Vendor bei der Personal- und Personaldienstleisterwahl optimal zu beraten.


9. Soziale Medien
o Heutzutage benötigt jedes Unternehmen die Präsenz in den sozialen Medien.
o Zeitarbeitsunternehmen haben die Rekrutierungsmöglichkeiten hier früh erkannt.
o Ein professioneller Social-Media-Auftritt des Personaldienstleisters wird auch beim potenziellen Bewerber/Mitarbeiter (m/w/d) gut angenommen.
o Nutzen Sie diesen Multiplikationseffekt in Bezug auf das Bewerbermarketing.


10. Einholen von Referenzen
o Das Zitat „Tue Gutes und rede darüber.“ von Walter Fisch ist auch im Empfehlungsmarketing essenziell.
o Welche Erfahrungen haben Ihre Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden mit dem einen oder anderen Personaldienstleister gemacht?
o Wenn Sie möchten, teilen Sie auch uns Ihre Erfahrungen gerne mit.


Neben aktuellen und wissenswerten Beiträgen von uns, werden wir Ihnen im persONE-BLOG | Der Personal-Blog für Sie regelmäßig sowohl Interviews als auch Gastbeiträge veröffentlichen.


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Ihr Patrick Greiner




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